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Bauspardarlehen

Bausparen kann von zwei Seiten betrachtet werden. Erstens als reine, besonders lukrative Sparform und zweitens als günstige Kreditbeschaffung.

Ein Bausparvertrag wird immer über eine bestimmte Summe abgeschlossen. Sie setzt sich aus dem Eigenmittelanteil (der geplanten Sparleistung) und dem Anspruch auf das Bauspardarlehen zusammen. Dies ist auch bei Bausparkunden der Fall, bei denen der Spargedanke den Ausschlag zum Abschluss des Bausparvertrages gibt.

Schließt der Bausparer den Vertrag mit dem Ziel ab, ein Bauspardarlehen zu beanspruchen, so sollte er die vereinbarte Vertragssumme an seinem künftigen Finanzierungsbedarf orientieren. Die Option auf ein Darlehen entsteht schon mit Vertragsabschluss. Allerdings muss bis zum Anfall des Rechts auf Auszahlung des Bauspardarlehen eine gewisse Wartezeit in Kauf genommen werden. Deren Dauer hängt von der Liquidität der jeweiligen Bausparkasse ab.

Sofortdarlehen

Trotzdem steht es aber jedem Bausparer schon vor Zuteilung offen, ein Sofortdarlehen, das sogenannte Zwischendarlehen, aufzunehmen. Musste man früher sehr hohe Zinssätze für eine solche Vorfinanzierung in Kauf nehmen, sind heutzutage Zwischendarlehen zu sehr günstigen Zinssätzen erhältlich.

Bauspardarlehen sind - im Unterschied zum reinen Bausparen - zweckgebunden. Sie können nur zur Finanzierung von Maßnahmen verwendet werden, die im Zusammenhang mit Wohnraum stehen:

  • den Bau eines Eigenheims,
  • den Kauf eines Baugrundstückes, eines Wohnhauses oder einer Eigentumswohnung,
  • bauliche Veränderungen,
  • Erweiterung des Eigenheims,
  • Sanierung, Revitalisierung, Renovierung oder Modernisierung,
  • Energiesparmaßnahmen,
  • Ablösung von Hypotheken für Grund- und Wohnraumbeschaffung,
  • Die Auszahlung von Miterben und Mitbesitzern