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Restwertleasing

Beim Restwertleasing, auch Teilamortisationsleasing genannt, wird nur ein Teil der Anschaffungskosten in Form von Leasingraten bezahlt. Am Ende der Laufzeit verbleibt noch der vertraglich vereinbarte Restwert (Teil der Anschaffungskosten), der sich nach
- Vertragslaufzeit.
- Fahrzeugmarke bzw. -type und.
- der voraussichtlichen Kilometerleistung richtet.

Im Vordergrund steht ausschließlich die Nutzung des Fahrzeuges, mit den monatlichen Zahlungen werden der Wertverlust des KFZ (Abnutzung) und die Leasinggebühren rückgeführt.

Leasing mit Depotzahlung

Hierbei besteht die Möglichkeit eine Eigenleistung (Depot) bis zum Restwert netto (exkl. Ust), max. jedoch 50% des Anschaffungswertes netto (exkl. Ust.) einzuzahlen. Das Depot kann ebenso in Form eines Gebrauchtwagens (Eintausch beim Händler) und/oder von Barmitteln eingebracht werden.
Wurde am Vertragsbeginn der gesamte Netto-Restwert (exkl. Ust) als Depot eingezahlt, so wird bei Ankauf des Leasingobjektes am Vertragsende nur mehr der Umsatzsteuerteil - 20% vom Restwert vorgeschrieben. Bei geringerer Depotleistung als der Restwert netto erhöht sich selbstverständlich die Restzahlung.

Leasing mit Mietvorauszahlung

Die Mietvorauszahlung kann mittels eines eingetauschten Gebrauchtwagens und/oder Bargeld in den Leasingvertrag eingebracht werden. Die Höchstgrenze für diese Form der Anzahlung liegt bei 30% des Kaufpreises inkl. aller Steuern. Die Vorauszahlung vermindert das monatliche Leasingentgelt wesentlich. Der vertraglich vereinbarte Restwert wird in keinster Weise dadurch beeinflusst. Am Vertragsende ist somit die Vorauszahlung verbraucht.