Leasing
Restwertleasing
Beim Restwertleasing, auch Teilamortisationsleasing genannt, wird
nur ein Teil der Anschaffungskosten in Form von Leasingraten bezahlt.
Am Ende der Laufzeit verbleibt noch der vertraglich vereinbarte
Restwert (Teil der Anschaffungskosten), der sich nach
- Vertragslaufzeit.
- Fahrzeugmarke bzw. -type und.
- der voraussichtlichen Kilometerleistung richtet.
Im Vordergrund steht ausschließlich die Nutzung des Fahrzeuges,
mit den monatlichen Zahlungen werden der Wertverlust des KFZ (Abnutzung)
und die Leasinggebühren rückgeführt.
Leasing mit Depotzahlung
Hierbei besteht die Möglichkeit eine Eigenleistung (Depot)
bis zum Restwert netto (exkl. Ust), max. jedoch 50% des Anschaffungswertes
netto (exkl. Ust.) einzuzahlen. Das Depot kann ebenso in Form eines
Gebrauchtwagens (Eintausch beim Händler) und/oder von Barmitteln
eingebracht werden.
Wurde am Vertragsbeginn der gesamte Netto-Restwert (exkl. Ust) als
Depot eingezahlt, so wird bei Ankauf des Leasingobjektes am Vertragsende
nur mehr der Umsatzsteuerteil - 20% vom Restwert vorgeschrieben.
Bei geringerer Depotleistung als der Restwert netto erhöht
sich selbstverständlich die Restzahlung.
Leasing mit Mietvorauszahlung
Die Mietvorauszahlung kann mittels eines eingetauschten Gebrauchtwagens
und/oder Bargeld in den Leasingvertrag eingebracht werden. Die Höchstgrenze
für diese Form der Anzahlung liegt bei 30% des Kaufpreises
inkl. aller Steuern. Die Vorauszahlung vermindert das monatliche
Leasingentgelt wesentlich. Der vertraglich vereinbarte Restwert
wird in keinster Weise dadurch beeinflusst. Am Vertragsende ist
somit die Vorauszahlung verbraucht.
|